Ergänzungen zur Rahmenkleingartenordnung, die den 

KGV „Prießnitz“ e.V. Wurzen betreffen! 

- Die tägliche Ruhezeit umfasst vom 01.05. – 30.09. den Zeitraum

von 12:30 Uhr bis 14:30. Während der Ruhezeiten ist das Benutzen von Rasenmähern, Motorhacken, Trennschleifern o.ä. nicht gestattet. Lärm verursachende Arbeiten sind zu unterlassen. Laute Musik ist zu vermeiden.

- An Sonntagen und Feiertagen herrscht generell Ruhezeit.

- Die Wasserentnahme ohne einen Wasserzähler ist verboten das gilt auch für Wasserzähler, dessen Eichfrist abgelaufen ist. Der Stromzähler und die E-Anlage des Kleingartens hat sich in einem ordnungsgemäßen Zustand zu befinden. Die Wegewarte und  der Vorstand sind berechtigt, ein Nutzungsverbot auszusprechen.

- Vom 01.04. bis 31.10. sind die Tore der Anlage von 08:00 Uhr bis 21:00 Uhr für jedermann begehbar zu sein.  Von 21:00 Uhr bis 08:00 Uhr sind die Tore zu verschließen. Vom 01.11. bis 31.03. sind die Tore der Anlage ständig zu verschließen. Ausnahme bildet das Haupttor als Zugang zur Vereinsgaststätte.

- Das Verbrennen von Abfällen ist verboten.

- Radfahren ist in der Anlage verboten. Das gilt auch für E-Bikes, E-Roller o.ä.

- Gestattet sind Behindertenfahrzeuge.

- Befahren der Anlage mit KFZ ist verboten, Ausnahmen genehmigt der Vorstand.                                         In der Anlage gilt Schritttempo!

Bei Unfällen, Sach-und Personenschäden übernimmt der Verein keine Haftung!

- Die Annahme von Feuerholz und Schrott ist immer mit dem Vorstand abzusprechen. Das Fliegenlassen von Drohnen ist verboten. Heckenhöhe innerhalb der Anlage 1,20 m, Sichtschutz an der Laube 1,80 m, Sichtschutz am Außenbereich der Anlage 1,80 m. Außendurchmesser eines Gartenpools nicht mehr als 3,60 m 

Diese Hinweise ergeben sich aus Beschlüssen vergangener Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen ab 1991 bis 2024 sowie der Rahmenkleingartenverordnung des RVM 2023 und dem Bundeskleingartengesetz. 

 

Der Vorstand


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